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Begrenzte Garantie für den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) und die Schweiz
Herzlichen Dank, dass Sie sich für ein Yamaha Produkt entschieden haben. In dem
unwahrscheinlichen Fall, dass die Garantie für das Yamaha-Produkt in Anspruch genommen werden
muss, wenden Sie sich bitte an den Händler, bei dem es gekauft wurde. Sollten Sie auf
Schwierigkeiten stoßen, wenden Sie sich bitte and die Yamaha Repräsentanz in Ihrem Land. Auf
unserer Internetseite (
http://www.yamaha-hifi.com/ oder http://www.yamaha-uk.com/
für
Einwohner Großbritanniens) finden Sie alle Einzelheiten.
Wir garantieren für einen Zeitraum von zwei Jahren ab ursprünglichem Kaufdatum, dass dieses
Produkt frei von Verarbeitungs- oder Materialfehlern ist. Yamaha verpflichtet sich, gemäß der
nachstehend angeführten Bedingungen, ein fehlerhaftes Produkt (oder Teile desselben) kostenfrei
(gilt für Teile und Arbeit) zu reparieren oder auszutauschen. Diese Entscheidung obliegt
ausschließlich Yamaha. Yamaha behält sich vor, das Produkt gegen ein in Art und/ oder Wert und
Zustand ähnliches Produkt auszutauschen, wenn das entsprechende Modell nicht mehr erzeugt
wird, oder die Reparatur als unrentabel angesehen wird.
Bedingungen
1. Dem defekten Produkt MUSS die Originalrechnung oder der Originalkaufbeleg (der Beleg muss
das Kaufdatum, den Produkt-Code und den Namen des Händlers aufweisen) beigelegt werden,
ebenso eine Fehlerbeschreibung. Bei Fehlen einer eindeutigen Kaufbestätigung behält sich
Yamaha das Recht vor, den kostenfreien Service abzulehnen und das Produkt auf Kosten des
Kunden zu retournieren.
2. Das Produkt MUSS von einem AUTORISIERTEN Yamaha-Händler innerhalb des Europäischen
Wirtschaftsraums (EWR) oder der Schweiz gekauft worden sein.
3. Es wurden keine wie auch immer gearteten Änderungen am Produkt vorgenommen, außer diese
wurden von Yamaha schriftlich genehmigt.
4. Folgendes ist von der Garantie ausgeschlossen:
a. Regelmäßige Wartung und Reparatur oder Austausch von Verschleißteilen.
b. Schaden durch:
(1) Vom Kunden selber oder von nichtbefugten Dritten ausgeführte Reparaturen.
(2) Unsachgemäße Verpackung oder Handhabung während des Transports vom Kunden.
Beachten Sie bitte, dass die sachgerechte Verpackung des zur Reparatur gebrachten
Produkts in der Verantwortung des Retournierenden liegt.
(3) Unsachgemäße Verwendung, einschließlich der, jedoch nicht beschränkt auf, (a) die
Verwendung des Produkts zu anderen als den normalen Zwecken oder Behandlung
entgegen die Anweisungen Yamahas zur korrekten Handhabung, Wartung oder Lagerung
und (b) die Installierung oder Verwendung des Produkts auf andere Weise als dies den
technischen oder Sicherheitsstandards jenes Landes entspricht, in dem das Produkt
verwendet wird.
(4) Unfälle, Blitzschlag, Wasser, Feuer, ungeeignete Belüftung, Auslaufen der Batterie oder
jedem anderen Grund, den Yamaha nicht beeinflussen kann.
(5)
Defekte an jenem System, an welches dieses Produkt angeschlossen wird und/oder die
Inkompatibilität mit Produkten anderer Hersteller.
(6) Die Verwendung eines nicht von Yamaha in den EWR und/oder die Schweiz importierten
Produkts, wenn dieses Produkt nicht den technischen oder Sicherheitsstandards jenes
Landes, in dem es verwendet wird, und/oder der standardisierten Produktspezifikation für
von Yamaha im EWR und/oder der Schweiz vertriebene Produkte, entspricht.
5. Wenn es Unterschiede in den Garantiebedingungen zwischen jenem Land in dem das Produkt
gekauft wurde, und jenem in dem das Produkt verwendet wird, finden die Garantiebedingungen
jenes Landes Anwendung, in dem das Produkt verwendet wird.
6. Yamaha kann für keinerlei Verluste oder Schäden, ob direkt, in Konsequenz oder anderweitig,
verantwortlich gemacht werden, außer bezüglich der Reparatur oder des Ersatzes eines Produkts.
7. Legen Sie bitte Kopien aller persönlichen Einstellungen und Daten an, da Yamaha weder für
irgendwelche Änderungen noch für den Verlust solcher Daten verantwortlich gemacht werden kann.
8. Diese Garantie beeinflusst nicht die gesetzlichen Verbraucherrechte unter dem geltenden
nationalen Recht oder die Verbraucherrechte gegenüber dem Händler, die durch einen
Kaufvertrag entstehen.
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