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Nur für Deutschland:
Informationen zur Rücknahme von Elektro-Altgeräten für private Haushalte
Wie im Folgenden näher beschrieben, sind bestimmte Vertreiber zur unentgeltlichen
Rücknahme von Altgeräten verpflichtet.
Vertreiber mit einer Verkaufsfläche für Elektro- und Elektronikgeräte von mindestens
400m² sowie Vertreiber von Lebensmitteln mit einer Gesamtverkaufsfläche von mindes-
tens 800m², die mehrmals im Kalenderjahr oder dauerhaft Elektro- und Elektronikgeräte
anbieten und auf dem Markt bereitstellen, sind verpflichtet,
1. bei der Abgabe eines neuen Elektro- oder Elektronikgeräts an einen Endnutzer ein
Altgerät des Endnutzers der gleichen Geräteart, das im Wesentlichen die gleichen
Funktionen wie das neue Gerät erfüllt, am Ort der Abgabe oder in unmittelbarer Nä-
he hierzu unentgeltlich zurückzunehmen; Ort der Abgabe ist auch der private Haus-
halt, sofern dort durch Auslieferung die Abgabe erfolgt: In diesem Fall ist die Abho-
lung des Altgeräts für den Endnutzer unentgeltlich; und
2. auf Verlangen des Endnutzers Altgeräte, die in keiner äußeren Abmessung größer als
25cm sind, im Einzelhandelsgeschäft oder in unmittelbarer Nähe hierzu unentgelt-
lich zurückzunehmen; die Rücknahme darf nicht an den Kauf eines Elektro- oder
Elektronikgerätes geknüpft werden und ist auf drei Altgeräte pro Geräteart be-
schränkt.
Der Vertreiber hat beim Abschluss des Kaufvertrags für das neue Elektro- oder Elektro-
nikgerät den Endnutzer über die Möglichkeit zur unentgeltlichen Rückgabe bzw. Abho-
lung des Altgeräts zu informieren und den Endnutzer nach seiner Absicht zu befragen, ob
bei der Auslieferung des neuen Geräts ein Altgerät zurückgegeben wird.
Dies gilt auch bei Vertrieb unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln, wenn die
Lager- und Versandflächen für Elektro- und Elektronikgeräte mindestens 400m² betra-
gen oder die gesamten Lager- und Versandflächen mindestens 800m² betragen, wobei
die unentgeltliche Abholung auf Elektro- und Elektronikgeräte der Kategorien 1 (Wärme-
überträger), 2 (Bildschirmgeräte) und 4 (Großgeräte mit mindestens einer äußeren Ab-
messung über 50cm) beschränkt ist. Für alle übrigen Elektro- und Elektronikgeräte
muss der Vertreiber geeignete Rückgabemöglichkeiten in zumutbarer Entfernung zum je-
weiligen Endnutzer gewährleisten; das gilt auch für Altgeräte, die in keiner äußeren Ab-
messung größer als 25cm sind, die der Endnutzer zurückgeben will, ohne ein neues Ge-
rät zu kaufen.
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